Hey,
kann ich dir leider nicht 100% genau beantworten, würde mich auch interessieren. Ich denke aber, dass es ähnlich wie im Deutschen Recht ist. Hier unterliegen Gewinne aus Binären Optionen, glaub ich der Abgeltungssteuer, wo Gewinne mit Verlusten gegengerechnet werden und sollte am Ende ein Gewinn übrig bleiben, wird dieser mit einem Steuersatz von 25% versteuert. In Österreich sollte man dies dann in der Arbeitnehmerveranlagung angeben. Wie gesagt, das ist nur eine Vermutung. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege!
LG