Begrenzung der Verlustverrechnung bei Derivaten - Petition

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Gitta333

Mitglied
Registriert
2 Feb. 2020
Beiträge
5
Hallo, Leute,

die meisten haben es bestimmt mitbekommen. Jetzt schon für Totalverluste bei Aktien, ab 2021 bei Termingeschäften soll der Verlustabzug für das betreffende
Jahr auf den willkürlich festgelegten Betrag begrenzt werden. Die DSW wird natürlich klagen, sobald Anleger beschwert sind. Vorher bitte ungedingt folgende Petition
unterschreiben und teilen. Wir brauchen mindestens 50.000 Unterschriften:

 
Betroffen von der neuen gesetzlichen Regelung sind voraussichtlich nicht nur Futures und Optionen, sondern auch bankübliche Derivate wie Optionsscheine und Hebelprodukte
Also wären auch CFDs betroffen sehe ich das richtig so
 
Ich glaube eher, ja. So oder so, es ist ein Eingriff in die persönliche Freiheit. Und wenn Scholz mit so etwas durchkommt, dann kann er es ja jederzeit ausdehnen oder Begrenzung des Abzugs herabsetzen usw. Sie Plündern Deutschland.
 
Es kommt Bewegung in die Sache. Und es scheint, als hätte die Petition bereits Erfolg. Denn am 29.06.2022 wurden vom Bundesministerium der Finanzen (Bundesfinanzministerium) Eckpunkte für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz vorgestellt.

Ein Download des entsprechenden Dokumentes ist hier möglich: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Finanzmarktpolitik/2022-06-29-eckpunkte-zukunftsfinanzierungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Darin heißt es unter anderem:

"Wir machen die Aktien- und Vermögensanlage steuerlich attraktiver, insbesondere durch die Förderung von Aktiensparen.
• Um stärkere Anreize für die Aktienanlage zu erzeugen, wollen wir einen
Freibetrag für im Privatvermögen erzielte Gewinne aus der Veräußerung von
Aktien und von Aktienfondsanteilen einführen.
• Darüber hinaus wollen wir die Rahmenbedingungen für die Aktienanlage
verbessern, indem wir den gesonderten Verlustverrechnungskreis für
Aktienveräußerungsverluste abschaffen.
• Damit wir auch eine wesentliche Vereinfachung im Abgeltungssteuerverfahren
erreichen, wollen wir gleichzeitig die gesonderten Verlustverrechnungskreise
für Verluste aus Termingeschäften und aus Forderungsausfällen im
Privatvermögen aufheben."


Ob und wann es zu einer Umsetzung kommt, ist offen. Doch wir sind durch diese Absichtserklärung vom Bundesminister der Finanzen, Christian Lindner, und vom Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, durchaus optimistisch, dass die Probleme, die wir mit unserer Petition und Ihrer Unterstützung aufgezeigt haben, gelöst werden.
 
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