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Verlustvortrag

Was genau meinst du damit?
Nach meinem Wissen läuft es so: Du stellst einen Verlustvortrag bis zu einem bestimmten Datum (hab ich jetzt nicht im Kopf) für das folgende Steuerjahr bei deinem zuständigen Finanzamt. Wenn dem stattgegeben wird nimmst du quasi die Verluste ins nächste Steuerjahr mit. Wenn du dann im nächsten Jahr wirtschaftest rechnest du die Verluste gegen den Gewinn. Gehst du wieder mit Verlust raus stellst du halt wieder einen Verlustvortrag für das nächste Steuerjahr.
Ich gehe davon aus du meinst das mit "Gültigkeitsdauer"?

Kannst auch hier noch mal nachlesen.

Bitte frag unbedingt einen Steuerberater wenn du genaue Informationen benötigst. Ich bin nämlich keiner und hab das Prozedere nur wiedergegeben wie ich es kenne. Ich übernehme dafür keine Gewährleistung. Die oben gemachte Aussage bezieht sich auf steuerliche Situation in Deutschland.

LG
 
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Reaktionen: Raman
ok Danke.
Ja ich meinte, ob die nach Jahren verfallen. Wenn ich z.B. 2015 Verlust mit BO´s gemacht habe, ob der 2018 oder 2019 noch zu verrechnen ist oder ob der Verlustvortrag verfällt.
 
Soweit ich weiß kann man einen Verlustvortrag nur für das aktuelle Steuerjahr beantragen und nicht für die Vergangenheit. Aber da frag am besten mal bei deinem Finanzamt nach.