Das neue Steuerrecht für 2021 und welche Programme werden für neue Trader empfohlen

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birkeln

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30 Jan. 2020
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Guten Tag Com,

ich beschäftige mich mittlerweile seit einigen Jahren intensiv mit der ber Börse und Anlagen in Aktien/Fonds/ETF usw. und bin nun zu dem Entschluss gekommen das ich mit dem Lernprozess des Traden beginnen möchte. Mir ist klar, das es eine lange Zeit braucht und das ich Lehrgeld zahlen werde, aber das möchte ich gerne in Kauf nehmen um meinen 3 Schicht 6 Tage dieWoche Betrieb verlassen zu können.
Nun gibt es ja Steuerrechtliche Änderungen, die das ganze ab 2021 sogar bei einem hohen Gewinn sehr unrentabel machen wenn die Verluste entsprechen hoch sind. Was haltet ihr von dem neuen Gesetz ab 2021 und wird dieses Inkraftsetzung treten?
außerdem würden mich die Programme welche die „Profis“ benutzen interessieren da ich die normalen online Produkte sehr unübersichtlich finde, grade in Hinsicht auf mehrere Chartverläufe, Newsticker usw.

Ich würde mich über ein paar hilfreiche Antworten freuen und bedanke mich im Voraus.

Gruß,
 
Ich bin entsetzt, was diese Änderungen im Steuerrecht angeht. Wie ist solch eine Willkür möglich? Jeder muss Gewinne versteuern - wenn das paar Prozent mehr sein sollen, o.k. - aber die Verluste können doch in jedem Bereich abgezogen werden. Seit wann ist da eine Beschränkung von der Höhe her möglich? Was ist mit dem Nettoprinzip, dem Leistungsprinzip, dem Gerechtigkeitsprinzip im Steuerrecht? Dieses Gesetz bewirkt, dass man Risiken nicht mehr absichern kann - Verluste gehören ja dazu. Oder man sichert sie ab und wird dann möglicherweise durch die Steuer, die dann ja auf einen rein fiktiven Gewinn erhoben wird, ruiniert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Gesetz Bestand hat.
Herr Borjans beweist bei Anne Will mal wieder, dass er keine Ahnung hat. Wenn jemand mit Wertpapieren handelt, ist derjenige für ihn automatisch ein Spekulant. Da darf man zuversichtlich sein, dass diese Partei sich bei der nächsten Wahl selbst abschafft.
Marc Tüngler von der Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz und Lars Brandau vom Derivateverband planen, dagegen zu klagen. Ist bei der Änderung bezüglich Aktien früher möglich, bei dieser unsäglichen Begrenzung des Verlustabzugs erst ab nächstes Jahr, wenn Bürger tatsächlich geschädigt sind.
Tja, falls das Gesetz Bestand haben sollte, bleiben als Möglichkeiten, weiter Optionen etc. handeln zu können, nur, seinen Steuerwohnsitz in ein anderes Land zu verlegen. Leider fällt GB auch weg. Oder eine Unternehmergemeinschaft zu gründen und somit als Körperschaft zu handeln.
 
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