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Begrenzung der Verlustverrechnung auf 20.000€

wit

Neues Mitglied
Registriert
1 Apr 2023
Beiträge
1
Hallo,

ich bin neu hier und habe gleich eine Frage: Die zweifelhafte Begrenzung der Verlustverrechnung auf 20.000€ betrifft ja im Prinzip jeden privaten Trader - das Ganze ist so falsch und gesetzeswidrig, das es früher oder später von irgendeinem Gericht kassiert wird, aber so lange will ich nicht warten...was hat man denn für Alternativen außer die Gründung einer GmbH, die mir erstmal zu aufwändig erscheint?
Wenn man fürs Trading nun ein Gewerbe anmeldet, gelten dann auch die 20.000€ als Höchstgrenze für Verluste oder läuft es dann wieder zivilisiert ab und alle Verluste, die ich mache, werden angerechnet?

Gruß Maik
 

Incommand

Neues Mitglied
Registriert
30 Jun 2022
Beiträge
2
Moin, Maik.

Ja, schwierige Thema. Aktuell macht es in D aus den von Dir genannten Gründen wenig Sinn, sich als Privatperson mit dem Trading zu befassen (, was vlt einer der Gründe ist, weswegen die Gesetzeslage dahingehend geändert wurde könnte man munkeln). Ein Gewerbe selbst reicht noch nicht einmal, es muss schon eine Kapitalgesellschaft sein (z.B. GmbH wie Du richtig schreibst). Wahnsinnig aufwändig ist die Gründung gar nicht, aber der Betrieb ist für viele Trader sicherlich verhältnismäßig mühsam und die Kosten zu hoch.
Gute Lösungen gibt es derzeit mWn für Leute, die Ihren Lebensmittelpunkt in D haben und noch nicht in derlei Gewinnzonen unterwegs sind, dass sich solche Strukturen lohnen, keine. Viele hoffen auf das von der FDP vorangetriebene "Zukunftsfinanzierungsgesetz", dass oben genannte Missstände wieder gerade rücken soll. Bis das Ganze in Kraft tritt, wird allerdings noch viel Wasser den Rhein runterfließen..
Wer örtlich ungebunden ist, hat allerdings viele Möglichkeiten, die börsenfreundlichere Gesetzeslage in anderen Ländern auszunutzen.

Viele liebe Grüße!